Regionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?

Dienstag, 15. Dezember 2009
Mit dem Inkrafttreten des VII. NG zum Volksschulgesetz wurde das Gesamtkonzept Schulqualität im Sinne der autonomen Qualitätsentwicklung durch die Gemeinden bzw. ihre Schuleinheiten verabschiedet; dafür musste der Schulrat ein lokales Führungs- und Qualitätskonzept erlassen. Das lokale Konzept im Besonderen und die Schulqualität in der Gemeinde im Allgemeinen werden von der Fachstelle für Fremdevaluation in periodischen Abständen geprüft. Fachpersonen kontrollieren wie und ob die Schuleinheiten gemäss dem lokalen Qualitätsentwicklungskonzept und den kantonalen Schwerpunkten für Qualitätsentwicklung die Schule und den Unterricht gestalten. Mit der Kombination von lokaler Selbstevaluation und kantonaler Fremdevaluation wurden die flächendeckenden Lehrervisitationen durch die Bezirksschulräte hinfällig. Diese Aufgabe ist nun bei den Schulleitungen und den Mitgliedern der örtlichen Schulbehörde. Die mittlere schulbehördliche Ebene, die Regionale Schulaufsicht (RSA), wurde auf die Aufsichts- und Rechtsprechungsfunktion beschränkt und entsprechend verkleinert.
Wer hat denn ausser der RSA ein wachsames Auge über der Arbeit der Schulbehörden? Es ist die örtliche GPK, es sind die Eltern, es ist die Revisionsstelle des Kantons, welche im Dreijahresturnus eine aufsichtsrechtliche Prüfung durchführt. Je nach Grösse der Schulgemeinde dauert diese bis zu einer Woche. Aus dieser Prüfung resultieren Empfehlungen oder auch konkrete Weisungen, welche innerhalb der gesetzten Fristen umgesetzt werden müssen. Dazu kommt das Gesamtkonzept «Schulqualität», welches davon ausgeht, dass die schulische Qualität auf allen Ebenen des Schulsystems entwickelt und gesichert wird. Auf der Ebene Unterricht durch die Lehrpersonen mit ihren Klassen, auf der Ebene Schuleinheit durch die Lehrpersonen zusammen mit der Schulleitung, in den Schulgemeinden durch die Schulratsmitglieder zusammen mit der Schulleitung, auf kantonaler Ebene durch die kantonalen Behörden und Fachstellen. Dabei müsste der Begriff Qualität ein Gesicht bekommen. Für die FDP-Fraktion ist klar: gute Schule und Erziehung stehen und fallen mit den menschlichen und fachlichen Qualitäten einer Lehrer-/Lehrerinnenpersönlichkeit, ohne Qualität der Lehrpersonen gibt es keine Qualität in der Schule. Also setzen wir auf diese Qualitäten und versuchen wir eine Zwischenebene zu eliminieren. Und die Zuständigkeit der Rekurse neu zu regeln.

Die FDP möchte deshalb mit ihrem in der Novembersession eingereichten Vorstoss die Regierung einladen, das Volksschulgesetz entsprechend zu revidieren und dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, die mit Beginn der Amtsdauer 2013 in Kraft tritt.

Helga Klee
FDP-Kantonsrätin, Berneck

0 Kommentar

Kommentar abgeben

Bitte posten Sie keine anonymen Kommentare. Stehen Sie mit Ihrem Namen zu Ihrer Aussage.

Sicherheitscode