Soll das goldene Kalb geschlachtet werden?
Montag, 11. Januar 2010
Gedanken zur Initiative zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung im Kanton St.Gallen
Die SP des Kantons St.Gallen will die Aufwandbesteuerung (auch Pauschalbesteuerung) im Kanton St.Gallen mit einer Initiative abschaffen. Dafür hat sie etwas mehr als 6'000 Unterschriften beim Kanton eingereicht. Damit werden nach den Stimmberechtigten im Kanton Zürich (wo eine gleichlautende Initiative letztes Jahr knapp angenommen wurde) auch die St.Gallerinnen und St.Galler an der Urne über die Thematik befinden können.
Die SP bedient sich in ihrer Argumentation einer populistischen, emotionalen aber wenig sachlichen Neiddebatte. Auch ich bin der Ansicht, dass die Höhe der Aufwandbesteuerung aus Gründen der Steuergerechtigkeit hinterfragt werden muss. Dieses für die Schweiz wichtige Instrument deswegen gleich abzuschaffen erachte ich hingegen als völlig falsch. Denn die Schweiz wird von der Aufwandbesteuerung - gerade weil in umliegenden Staaten die Schuldenwirtschaft eine nie gekannte Hochblüte erlebt - mittelfristig stark profitieren können. Auch wenn Pauschalbesteuerte verhältnismässig wenig versteuern, liefern sie dem Staat dennoch nicht unwesentliche Steuerbeträge ab. Ohne Aufwandbesteuerung wären diese Steuerzahler wohl gar nicht in der Schweiz wohnhaft und der Steuerertrag würde ganz wegfallen. Und was noch viel wichtiger ist und oft vergessen wird: Durch ihre Investitionen und ihre Konsumausgaben finanzieren Pauschalbesteuerte zehntausende von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Sollen wir dieses goldene Kalb tatsächlich selbst auf die Schlachtbank führen? Unsere Missgunst gegenüber wohlhabenden Ausländern wäre damit zwar kurzfristig eingedämmt, unserem Wohlstand aber wäre damit sicherlich nicht gedient. Da ausser dem Kanton Zürich sämtliche Kantone die Aufwandbesteuerung kennen, würde sich der Kanton St.Gallen mit einer Annahme der SP-Initiative von sich aus einen Standortnachteil einbrocken. Statt abgeschafft sollte die Aufwandbesteuerung deshalb viel besser erhöht werden. Damit wird die Steuergerechtigkeit verbessert und das Instrument Aufwandbesteuerung bleibt dennoch bestehen.
Robert Stadler, Geschäftsführer FDP SG
Robert Stadler, Geschäftsführer FDP SG
Themengebiet: Initiativen & Aktionen
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Lieber Herr Stalder
Ich würde gerne an Gerechtigkeit glauben können. Dazu gehört für mich, dass in unserem Land alle gleich behandelt werden, egal, wer wir sind.
Die Pauschalsteuer ist eine der ungerechtesten Steuern. Nach dem Motto: Lieber ein bisschen vom Reichtum eines andern als gar nichts, bevorzugen wir eine Gruppe Leuten.
Diese Steuer abschaffen zu wollen, hat absolut nichts mit Neid zu tun, sondern mit Gerechtigkeitssinn (ich denke, davon haben wir Schweizer eine ganze Menge). Gerechtigkeit erstens gegenüber den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern im eigenen Kanton und zweitens gegenüber jenen Ländern, welche wir die Steuerzahler abjagen (denn mit so einer Pauschalsteuer kann nun mal niemand mithalten).
Kommt dazu: In jeder gutverdienenden Zweipersonenhaushalt hat man wohl schon mal die Einkommen studiert, welche die Pauschalsteuer bringt, hat die durchschnittliche Steuersumme eines Pauschalbesteuerten ausgerechnet und sich dann gefragt, ob man eigentlich vom Kanton für dumm verkauft wird.
Liebe Frau Gabathuler
Ich habe gewisses Verständnis für Ihre Haltung. Meine Freundin und ich arbeiten beide, wir haben keine Kinder und auch sonst kaum Möglichkeiten für Steuerabzüge – auch mir kullern keineswegs Freudetränen hinunter wenn ich die Steuerrechnung erhalte. Trotzdem empfinde ich die Aufwandbesteuerung hinsichtlich Steuergerechtigkeit nicht als grosses Problem. Die Frage ist natürlich, was als gerecht betrachtet wird. Für mich ist die Besteuerung nach Aufwand – vor allem wenn sie wie vorgeschlagen erhöht würde – bestimmt nicht per se ungerecht. Denn die Pauschalbesteuerten werden grösstenteils bereits im Ausland besteuert, meistens mit einer Quellensteuer. Ihre Gesamtsteuerbelastung (Aufwandsteuer in der Schweiz und die ausländische Steuer) dürfte sich mit der „normalen“ Steuerbelastung in der Schweiz vergleichen lassen. Für mein Empfinden wäre es hingegen nicht gerecht, für das Gleiche zweimal Steuern zu bezahlen.
Dass mit einer Pauschalsteuer, wie sie die Schweiz kennt, keine anderen Länder mithalten können, stimmt nicht. In vielen anderen Ländern (z.B. in Grossbritannien, Irland Österreich, Luxemburg) wird die Aufwandbesteuerung ebenfalls angewendet. Wenn wir die Pauschalsteuer in der Schweiz abschaffen, schaffen wir also nicht „Gerechtigkeit“ für das Ausland, sondern dann geben wir uns schlicht und einfach freiwillig kürzere Spiesse im Vergleich zu anderen Ländern.
Freundliche Grüsse
Robert Stadler
Mit den kürzeren Spiessen wie sie von Herrn Stadler genannt wertden verlieren wir sehr schnell Steuereinnahmen. Der Kanton Zürich schafft z.b. die Pauschalbesteuerung per 31.12.2010 ab, die Folge ist eine Abwanderung von pauschal besteuerten Personen die jetzt schon eingesetzt hat. Der Kanton Zürich verliert so wichtige Steuererträge und ich möchte die Differenz nicht zahlen müssen