Zum Einsturz der Dreifachturnhalle der GBSSG Riethüsli und zu den Folgen

Dienstag, 27. April 2010
Arno Noger

Aus der Aprilsession des Kantonsrates

Die Bewältigung der Folgen des Einsturzes der Dreifachturnhalle wurde in der April-Session des Kantonsrats kontrovers diskutiert. Während SVP und CVP geschlossen gegen eine qualitativ ansprechende Provisoriumslösung (Bau einer prov. Dreifachsporthalle aus Holz) votierten, sprach sich die FDP mehrheitlich für die Vorlage der Regierung (gemeinsam vertreten durch Baudepartement und Bildungsdepartement) aus. Im Nachgang zum Nichteintretensentscheid des Kantonsrats haben Sportkreise (städt. Sportamt, Vereine) und der Rektor des gewerblichen Berufsschulzentrums ihr Bedauern geäussert, dass in der Konsequenz die mehr schlecht als recht betriebenen Notlösungen weitergeführt werden müssen.
Der Einsturz der Dreifachsporthalle des Gewerblichen Berufs- und Weitbildungszentrums St.Gallen (GBS) im Februar 2009 führte an den Rand einer Katastrophe. Darüber sind sich alle einig und wir sind alle dankbar, dass nur materieller Schaden entstanden ist.

So rasch wie möglich soll die Halle, bei der nicht nur das Dach eingestürzt ist, sondern auch weitere Schäden konstatiert werden müssen, wieder aufgebaut werden. Nur so kann die Nutzung durch Schule und Vereine so schnell wie möglich wieder erfolgen. Auch darüber sind sich alle einig.

Für die einen ist „so rasch wie möglich" gleichbedeutend mit „sofort". Allerdings müssen wir sehen, dass bereits im jetzigen Zeitpunkt mehr als ein Jahr verstrichen ist, ohne dass ein „sofortiger" Aufbau erfolgen konnte.

„So rasch wie möglich" muss sich also an den Gegebenheiten orientieren:
- an Planungszeiten
- am Zeitbedarf für den politischen Entscheidprozess auch dieses Rates
- an den für den Bau nötigen Zeiten
- am Zeitbedarf, der für die Klärung der straf- und zivilrechtlichen Fragen nötig ist.

Natürlich rufen viele aus einem „Bauchgefühl" nach einem „sofortigen" Wiederaufbau. Allerdings kann die breite Öffentlichkeit nicht in alle Details der komplexen Angelegenheit Einblick haben. Der Kantonsrat hingegen kann seine Meinungsbildung aufgrund der umfangreichen Abklärungen unserer Regierung, unserer Fachspezialisten im Baudepartement und zusätzlicher Erläuterungen eines von der Vorberatenden Kommission beigezogenen unabhängigen Experten vornehmen. Es ist unsere Aufgabe, der Komplexitiät der Situation ins Auge zu schauen und die Entscheide entsprechend zu fällen. Der Kantonsrat ist nicht Leserbriefschreibern verpflichtet, sondern das höchste Entscheidgremium des Kantons, an dessen Meinungsbildung zu Recht hohe Ansprüche gestellt werden dürfen. „Man muss die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher", so riet schon Albert Einstein

Folgende Fakten liegen uns vor:
- Die Einsturzursache (fehlende Rippen in den Stahlträgern) ist aufgrund eines ersten EMPA-Gutachtens beschrieben. In der weiteren Behandlung der juristischen Aspekte des Unglücks ist davon auszugehen, dass dieses EMPA-Gutachten ergänzt, interpretiert oder in Frage gestellt wird.
- Die Verantwortung für die im Gutachten beschriebene Einsatzursache, ist noch nicht geklärt. Hier sind - darüber sind sich alle einig - zahlreiche Fragen offen. Wann die Schadenversursacher bekannt gegeben werden und wie lange ein allfälliger Rechtsstreit dauert wird, ist unklar. Es liegt weder in der Macht der Regierung noch dieses Rats, den entsprechenden Zeitbedarf dafür zu verkürzen.
- Wenn der Kanton als Bauherr eigenmächtig auf dem Schadenplatz Eingriffe vornimmt, und via Neubau die entstandenen Mängel beseitigt, ohne den Schadenverursachern - welche das auch sein mögen - vorher Gelegenheit zur Nachbesserung einräumt, verliert er nach einhelliger Rechtslehre und Rechtssprechung die ihm zustehenden Mängelrechte. Der Besteller (d.h. der Kanton) ist nicht berechtigt, Schadenersatz anstelle der Nachbesserung geltend zu machen. Somit läuft der Kanton beim geforderten „sofortigen" Neubau der Dreifachturnhalle Gefahr, den Anspruch auf Schadenersatz zu verlieren. Diesen Aspekt gewichten wir höher als die Ratsmitglieder von SVP und CVP.
- Fakt ist, dass ein „sofortiger" Neubau längere Zeit in Anspruch nimmt. Der Zeitplan des BD geht davon aus, dass ein Bezug einer neuen Halle erst im Jahr 2015 möglich ist. Selbst maximale „Beschleunigungen" im dafür nötigen Verfahren, verhindern nicht, dass noch über mehrere Jahre nicht an einen regulären Turn- und Sportunterricht im Riethüsli St.Gallen zu denken ist.
- Fakt ist weiter, dass die Schülerinnen und Schüler der GBS derzeit in unwürdigen und uneffizienten Provisorien den gesetzlich vorgeschriebenen Turn- und Sportunterricht absolvieren müssen. OLMA-Hallen und Parkgaragenabteils sind keine akzeptablen Lösungen auf eine Dauer von mehreren Jahren. Die Vertreter des Bildungsdepartements haben darauf deutlich hingewiesen. Leider haben diejenigen Parlamentarier, die sich gegen den Bau eines Provisoriums beim GBS ausgesprochen haben, keine valablen Aussagen darüber gemacht, wie sie sich einen mehrjährigen provisorischen Turnbetrieb ohne Bau einer provisorischen Dreifachturnhalle vorstellen.
- Wir können weiter davon ausgehen, dass die Kosten für den provisorischen Sportunterricht - sei es in ausserhalb gemieteten ad hoc Lösungen oder in eine Hallen-Provisorium - als Mangelfolgeschäden auf die Schadenversursacher abgewälzt werden können. Wir entscheiden also nicht über eine unwiederbringliche Ausgabe des Kantons, sondern über eine Investition in den Unterricht an der GBS, die der Kanton möglichst vollständig zurückfordern wird.
 
Aus diesen Fakten sind folgende Schlüsse zu ziehen:
  1. Die eingestürzte Dreifachturnhalle des GBS ist so rasch wie möglich neu aufzubauen. Die Regierung muss mit den involvierten Kreisen dringend auf einen raschen Wiederaufbau hinarbeiten und dazu auch angemessene planerische Vorarbeiten an die Hand nehmen. Zu diesem Zweck schlägt die FDP-Fraktion - falls Eintreten beschlossen wird - eine Ergänzung zum Entwurf der Regierung vor: Der Bau eines Hallenprovisoriums soll nur dann zum Zuge kommen, wenn bis zum 31. Dezember 2010 keine Einigung mit den Haftpflichtigen bzw. deren Versicherungen erzielt werden konnte. Damit ist Druck aufgesetzt, weil die Haftpflichtigen resp. deren Versicherungen ein Interesse haben müssen, die Dauer von Provisoriumslösungen möglichst zu verkürzen, um entsprechend Kosten zu sparen.
  2. Für den Turn- und Sportunterricht sind so rasch wie möglich angemessene Möglichkeiten bereit zu stellen. Dies ist mit einem Hallenprovisorium eindeutig besser und dauerhafter gesichert, als mit einer unsicheren Weiterführung von ad hoc-Lösungen, die direkt nach dem Einsturz gefunden werden mussten. Aus diesem Grunde beantragen wir Ihnen Eintreten auf die Vorlage.
  3. In der Kommunikation des allfälligen Beschlusses für den Bau eines Hallenprovisoriums müssen wir alle es schaffen, differenziert zu argumentieren und der Bevölkerung zusammen mit dem Respekt vor dem aussergewöhnlichen Ereignis auch die Begründung für die ausserordentliche Massnahme zugunsten des Unterrichts an der GBS und zugunsten einer für den Kanton erfolgreichen Schadensbewältigung zu vermitteln.

Arno Noger
Kantonsrat, St.Gallen


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