Fertig mit der Kuschelpolitik!
Donnerstag, 20. Mai 2010
Gedanken zur Jugendgewalt
Die Jugendgewalt hat ein untragbares Ausmass angenommen: Gewalttäter prügeln auch auf bewusstlos am Boden liegende Opfer weiter ein, schlagen Familienväter vor den Augen ihrer Kinder bewusstlos und greifen sogar Polizisten an. Was jedoch am meisten schockiert: Die Täter sind jünger denn je!
Woher stammt diese Gewaltbereitschaft? Noch so gerne verweisen Politiker auf die veränderte Medienlandschaft und die Perspektivlosigkeit der Jugendlichen. Erklärungen dieser Art mögen ihre Richtigkeit haben, werden aber allzu häufig missbraucht, um die eigentliche Verantwortung der Eltern und des jugendlichen Straftäters zu vertuschen.
Eine überwiegende Mehrheit hält sich an die Regeln. Nur eine kleine Minderheit macht ständig durch negative Schlagzeilen auf sich aufmerksam. Fakt ist: Derart viel brutale Jugendgewalt wie heute hat es noch nie gegeben! Aus diesem Grund mache ich mich stark für folgende drei Punkte:
Jugendliche Intensivtäter sind nach dem Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen!
Intensivtäter sind keine Lausbuben, die sich während ihrer Pubertät einen Streich erlauben. Intensivtäter sind unbelehrbare Wiederholungstäter. Die milden Strafen des Jugendstrafrechts schrecken weder Erst- noch Wiederholungstäter ab. Wer fähig ist eine solch schwere Straftat zu begehen, der soll auch nach dem Erwachsenenrecht bestraft werden.
Eltern müssen zur Mitverantwortung gezogen werden!
Eltern, die ihrer Erziehungsaufgabe nicht nachkommen wollen und deren Kinder schwer kriminell werden, sollen bei offensichtlichen Versäumnissen mit Busse, einem Pflichtkurs oder im Härtefall mit dem Entzug der Vormundschaft bestraft werden.
Schwerkriminelle Ausländer sind konsequent auszuschaffen!
Wenige Ausländer werden mehrmals schwer straffällig und sind als Intensivtäter zu bezeichnen; diese sind als Gäste nicht mehr Willkommen und müssen ausgewiesen werden!
Kurzum: Die Kuschelpolitik in Sachen Jugendkriminalität ist definitiv gescheitert!. Mir sind Prävention und Wiedereingliederung auch grosse Anliegen, doch gehört eine konsequente Bestrafung der Verantwortlichen ebenso dazu!
Vincenz Rentsch
Präsident Jungfreisinnige St.Gallen
Eine überwiegende Mehrheit hält sich an die Regeln. Nur eine kleine Minderheit macht ständig durch negative Schlagzeilen auf sich aufmerksam. Fakt ist: Derart viel brutale Jugendgewalt wie heute hat es noch nie gegeben! Aus diesem Grund mache ich mich stark für folgende drei Punkte:
Jugendliche Intensivtäter sind nach dem Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen!
Intensivtäter sind keine Lausbuben, die sich während ihrer Pubertät einen Streich erlauben. Intensivtäter sind unbelehrbare Wiederholungstäter. Die milden Strafen des Jugendstrafrechts schrecken weder Erst- noch Wiederholungstäter ab. Wer fähig ist eine solch schwere Straftat zu begehen, der soll auch nach dem Erwachsenenrecht bestraft werden.
Eltern müssen zur Mitverantwortung gezogen werden!
Eltern, die ihrer Erziehungsaufgabe nicht nachkommen wollen und deren Kinder schwer kriminell werden, sollen bei offensichtlichen Versäumnissen mit Busse, einem Pflichtkurs oder im Härtefall mit dem Entzug der Vormundschaft bestraft werden.
Schwerkriminelle Ausländer sind konsequent auszuschaffen!
Wenige Ausländer werden mehrmals schwer straffällig und sind als Intensivtäter zu bezeichnen; diese sind als Gäste nicht mehr Willkommen und müssen ausgewiesen werden!
Kurzum: Die Kuschelpolitik in Sachen Jugendkriminalität ist definitiv gescheitert!. Mir sind Prävention und Wiedereingliederung auch grosse Anliegen, doch gehört eine konsequente Bestrafung der Verantwortlichen ebenso dazu!
Vincenz Rentsch
Präsident Jungfreisinnige St.Gallen
Themengebiet: Allgemeines
Trackback: Trackback-URL
Trackback: Trackback-URL
Denken Sie, dass die Schläger von München nicht zugeschlagen hätten, wenn ihnen noch härtere Strafen gedroht hätten?
Würden Sie jemanden, der die ganze Schulzeit hier verbracht hat, als Gast bezeichnen?
Ist Massnahmenvollzug im Arxhof für Sie Kuschelpolitik?
Intensivtäter müssen härter bestraft werden, denn eine Strafe hat nicht nur eine Abschreckungs- und Vergeltungsfunktion, sondern soll die Gesellschaft vor weiteren Übergriffen dieses Täters schützen.
Zudem kann wohl nicht bestritten werden, dass härter Sanktionen - die auch umgesetzt werden! - jemanden abschrecken, der einen "Lausbubenstreich" plant.
Man muss aber auch beachten, dass es umstritten ist, ob die Gewalttaten von Jugendlichen wirklich zugenommen haben: Die Medien spielen in dieser Sache eine nicht zu unterschätzenden Rolle. Meiner eigenen Erfahrung nach hat aber mindestens die Brutaliät zugenommen.
Wie auch Vinz Rentsch schon sagt, müssen aber auch die Eltern miteinbezogen werden. Erziehung, und also die Vermittlung von Werten wie Anstand und Empathie, findet im Elternhaus statt. Mit 18 Jahren kann man jemanden weniger leicht wieder umerziehen...
Christoph Graf
Vorstandsmitglied Jungfreisinnige Kanton St.Gallen