Ja zu vernünftigen Ladenöffnungszeiten

Mittwoch, 14. Juli 2010
Robert Stadler

Abstimmung vom 26. September 2010

Im Kanton Thurgau kann werktags bis 22 Uhr eingekauft werden, in den Kantonen Glarus, Appenzell Innerrhoden, Zürich oder Schwyz gibt es schon gar keine Einschränkung mehr – einzig das eidgenössische Arbeitsgesetz verpflichtet zu einem Ladenschluss um 23 Uhr, sofern Angestellte betroffen sind. Auch im benachbarten Ausland ist die Regulierung nirgends strikter als im Kanton St.Gallen, wo werktags spätestens um 19 Uhr Ladenschluss ist.
Am 26. September 2010 kann die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen diese Benachteiligung der St.Galler Konsumenten und Geschäfte beenden und die Öffnungszeiten leicht ausweiten. Zwar wurden 1996 und 2003 Liberalisierungsvorlagen abgelehnt – die aktuelle Revision geht aber deutlich weniger weit. Der Unterschied zur heutigen Lösung: Geschäfte könnten von Montag bis Freitag bis 20 Uhr geöffnet haben. Am Sonntag wird nichts verändert.
Damit trüge man den veränderten Kundenbedürfnissen endlich Rechnung und gäbe dem Detailhandel die nötige Flexibilität. Die Revision bedeutet allerdings keineswegs per se eine Ausweitung der Öffnungszeiten. Es geht vielmehr darum, dass die Ladeninhaber ihre Geschäfte (im Rahmen des Gesetzes) für ihre Kunden dann geöffnet haben können, wann auch der Bedarf besteht – und nicht dann, wann der Staat es für richtig hält.

Robert Stadler
Geschäftsführer FDP SG

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